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Kleinprojekte Fonds

Was wird gefördert?

Gefördert werden nichtkommerzielle Kulturprojekte in Dörfern und kleinen Städten des Landkreises Lörrach mit:

  • Beteiligung der Menschen vor Ort
  • künstlerischem, soziokulturellem oder kulturell-bildendem Ansatz
  • öffentlichem Zugang
  • Wirkung ins Gemeinwesen

Förderschwerpunkte (Beispiele)

  • Projekte von jungen Menschen
  • Beteiligungsprojekte mit künstlerischem Ansatz
  • generationenübergreifende oder integrative Projekte

Nicht gefördert werden u. a. kommerzielle Projekte, regelmäßige Veranstaltungsreihen ohne Projektcharakter oder Vorhaben ohne öffentlichen Zugang.

Förderhöhe

  • Gesamtausgaben des Projekts: max. 4.000 €
  • Förderzuschuss: 500 € bis 2.000 €
  • Vollfinanzierung möglich
  • Kofinanzierung wünschenswert, aber nicht verpflichtend

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Gemeinnützige Körperschaften (z. B. Vereine, Kommunen)
  • Nicht-gemeinnützige Träger
  • Natürliche Personen

Pro Antragsteller ist eine Förderung pro Kalenderjahr möglich.

Antrag & Fristen

  • Antragstellung fortlaufend möglich
  • Bearbeitungszeit: ca. 6 Wochen
  • Antrag mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn einreichen
  • Projektabschluss spätestens bis 01.12. des laufenden Jahres

Verwendungsnachweis erforderlich

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Die Abrechnung erfolgt nach Projektabschluss über einen einfachen Verwendungsnachweis.

Antragstellung

Der Kleinprojektefonds kann direkt beim Landkreis beantragt werden.

Der Antrag besteht aus:

  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Kontakt

Bei weiteren Fragen oder für Beratung zur Antragstellung:

Landratsamt Lörrach
Palmstr. 3
79539 Lörrach

Ansprechpartner:
Martina Hinrichs
Wiebke Renz
strukturpolitik@loerrach-landkreis.de
07621 410-3010