Was wird gefördert?
Gefördert werden nichtkommerzielle Kulturprojekte in Dörfern und kleinen Städten des Landkreises Lörrach mit:
- Beteiligung der Menschen vor Ort
- künstlerischem, soziokulturellem oder kulturell-bildendem Ansatz
- öffentlichem Zugang
- Wirkung ins Gemeinwesen
Förderschwerpunkte (Beispiele)
- Projekte von jungen Menschen
- Beteiligungsprojekte mit künstlerischem Ansatz
- generationenübergreifende oder integrative Projekte
Nicht gefördert werden u. a. kommerzielle Projekte, regelmäßige Veranstaltungsreihen ohne Projektcharakter oder Vorhaben ohne öffentlichen Zugang.
Förderhöhe
- Gesamtausgaben des Projekts: max. 4.000 €
- Förderzuschuss: 500 € bis 2.000 €
- Vollfinanzierung möglich
- Kofinanzierung wünschenswert, aber nicht verpflichtend
Wer kann einen Antrag stellen?
- Gemeinnützige Körperschaften (z. B. Vereine, Kommunen)
- Nicht-gemeinnützige Träger
- Natürliche Personen
Pro Antragsteller ist eine Förderung pro Kalenderjahr möglich.
Antrag & Fristen
- Antragstellung fortlaufend möglich
- Bearbeitungszeit: ca. 6 Wochen
- Antrag mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn einreichen
- Projektabschluss spätestens bis 01.12. des laufenden Jahres
Verwendungsnachweis erforderlich
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Die Abrechnung erfolgt nach Projektabschluss über einen einfachen Verwendungsnachweis.
Antragstellung
Der Kleinprojektefonds kann direkt beim Landkreis beantragt werden.
Der Antrag besteht aus:
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Kontakt
Bei weiteren Fragen oder für Beratung zur Antragstellung:
Landratsamt Lörrach
Palmstr. 3
79539 Lörrach
Ansprechpartner:
Martina Hinrichs
Wiebke Renz
strukturpolitik@loerrach-landkreis.de
07621 410-3010